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AGB

Die AGB’s der FMM Facility Management Mitrovic GmbH


1. Art und Umfang der Leistung
Die Firma FMM Facility Management Mitrovic GmbH, nachfolgend „FMM Mitrovic GmbH“, verpflichtet sich, die
vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
Die Arbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen
hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.


2. Reinigungspersonal
Die Firma FMM Mitrovic GmbH stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und
zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die FMM Mitrovic GmbH.
Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt.
Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter / Geschäftsführung der Firma FMM Mitrovic GmbH
überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen.
Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie
Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäftsund
Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden
werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der
Firma FMM Mitrovic GmbH eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.


3. Reinigungsmittel und Geräte
Die Firma FMM Mitrovic GmbH stellt die für die Arbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in
ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Mittel und Geräte
verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen - mit Ausnahme für Toiletten - nicht verwendet werden. PVCBöden
sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt, soweit nicht anders
vereinbart, das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel
(Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die
Kosten.


4. Aufenthaltsräume
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für das Personal der Firma FMM Mitrovic GmbH kostenlos
zur Verfügung zu stellen. Die Firma FMM Mitrovic GmbH sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie
bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.


5.Gewährleistung/Auftragserfüllung
Die Werkleistungen der Firma FMM Mitrovic GmbH gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der
Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen erhebt.
Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2
BGB der Firma FMM Mitrovic GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Bei einmaligen Werkleistungen erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach
schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Firma FMM Mitrovic GmbH. Kommt der Auftraggeber der
Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die
Firma FMM Mitrovic GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen
sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und
Gegenstände nicht an die Firma FMM Mitrovic GmbH weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung
übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit
bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.


6. Schlüssel- und Notfallvorschriften
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu
stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Firma FMM Mitrovic
GmbH herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die FMM Mitrovic GmbH im Rahmen der Ziffer 11.


7. Ausführung durch andere Unternehmen
Die FMM Mitrovic GmbH ist berechtigt, soweit nicht anders vereinbart, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen
anderer Unternehmen zu bedienen.


8. Unterbrechung der Reinigung
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die FMM Mitrovic GmbH die
Arbeiten, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.

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9. Nichtzahlung des Entgeltes
Bei Zahlungsverzug ruhen die Verpflichtungen der Firma FMM Mitrovic GmbH nebst deren Haftung, ohne dass
der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden
ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Firma FMM
Mitrovic GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Der Firma FMM Mitrovic GmbH bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen
darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Arbeitsstunde
30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma FMM
Mitrovic GmbH durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden
ist.


10. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des
Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige
Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma FMM Mitrovic GmbH wird der Vertrag nicht
berührt.


11. Haftung und Haftungsbegrenzung
Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Firma FMM Mitrovic GmbH im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen
Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher
Fahrlässigkeit, haftet die Firma FMM Mitrovic GmbH Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten
verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die
Firma FMM Mitrovic GmbH auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der
FMM Mitrovic GmbH ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung
der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden
Haftungshöchstsummen entspricht:


€ 5.000.000.- für Personenschäden
€ 5.000.000.- für Sachschäden je Schadensfall
€ 5.000.000.- für Schlüsselschäden je Schadensfall
€ 5.000.000.- für Tätigkeitsschäden


Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen
insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma FMM Mitrovic GmbH in keinem Zusammenhang
stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen,
elektrische Anlagen o.ä..


12. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.


13. Zahlung des Entgelts
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Arbeitsauftrages stellt die
Firma FMM Mitrovic GmbH seine Leistung jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in
Rechnung.
Die Firma FMM Mitrovic GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn die FMM Mitrovic GmbH den Auftraggeber
über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma
FMM Mitrovic GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma FMM Mitrovic GmbH über den Betrag verfügen kann. Im
Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Mahnungen werden dem Auftraggeber mit € 10,00 in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist
die Firma FMM Mitrovic GmbH berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu
berechnen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder unstreitig sind.


14. Preisänderung
Die Firma FMM Mitrovic GmbH kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen vom
Auftraggeber verlangen:

(a) Als Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 90% vereinbart.
(b) Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung),

andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die
sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die in § 1 vereinbarten Preise auf
schriftlichen Antrag und unter Nachweis des Grundes durch die Firma FMM Mitrovic GmbH geändert werden.
(c) Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem
Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene
Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend.
(d) Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart werden, treten frühestens am
Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Monate
nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt
werden. Der Eingang eines Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums schriftlich
zu bestätigen; in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangsstempels entscheidend.
(e) Eine Preisanpassung kann frühestens ein Jahr nach Vertragsbeginn vereinbart werden.
15. Vertragsbeginn, Vertragskündigung
Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
Das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum
31.03., 30.6., 30.09. oder 31.12. eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
16. Schlussbestimmungen
(a) Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer
Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
(b) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der FMM Mitrovic GmbH. FMM
Mitrovic GmbH ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diese
zuständiges Gericht geltend zu machen.
(c) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des
Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand 06/2022

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